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MENNEKES

WEEE Richtlinie

Entsorgung von Altgeräten

Im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des Bundes (ElektroG3), Paragraph 19, sind wir als Hersteller von Elektrotechnik-Lösungen verpflichtet, unseren B2B-Kunden eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von gewerblich genutzten MENNEKES Altgeräten anzubieten. 

Wenn Sie B2B-Kunde/Industrie- und Gewerbekunde sind und MENNEKES Altgeräte an uns zurückgeben und über uns entsorgen lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem MENNEKES Ansprechpartner.

Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten

Bitte beachten Sie: Im oder auf dem Elektrogerät enthaltene personenbezogene Daten müssen Sie vor der Entsorgung eigenverantwortlich löschen.

Zum Symbol „durchgestrichene Mülltonne“

Das ElektroG3-Gesetz schreibt vor, dass unsere Elektrotechnik-Lösungen für B2B-Kunden/Industrie- und Gewerbekunden seit dem 1. Januar 2022 mit einem Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ gekennzeichnet sein müssen. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall/Hausmüll entsorgen müssen bzw. zur Entsorgung weitergeben müssen. 

Rückgabemöglichkeiten für private Haushalte

Wenn Sie B2C-Kunde/privater Endkunde sind, können Sie nicht gewerblich genutzte MENNEKES Altgeräte nach wie vor unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder im Einzelhandel zurückgeben und dort entsorgen lassen.